Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der KALMS FLIGHTCASE GMBH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2
Vertragsabschluss
1. Die in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote ist die KALMS FLIGHTCASE GMBH 30 Kalendertage gebunden. Für den Fristbeginn ist das Datum des Angebots entscheidend.
2. Der Auftraggeber ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung seitens der KALMS FLIGHTCASE GMBH. Lehnt die KALMS FLIGHTCASE GMBH nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der KALMS FLIGHTCASE GMBH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Ein Verzicht auf diese Schriftform bedarf der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.
§ 3
Preise, Preisänderungen
1. Preisangaben verstehen sich, soweit die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen ist, immer zuzüglich des für den Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Umsatzsteuersatzes.
2. In den vereinbarten Preisen sind Verpackung und Fracht nicht enthalten..
§ 4
Lieferzeiten
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Sollte es durch die KALMS FLIGHTCASE GMBH zu einer von ihr zu vertretenden Lieferverzögerung kommen, so wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung beim der KALMS FLIGHTCASE GMBH beginnt.
§ 5
Lieferung, Gefahrübergang und Abnahme
1. Wenn auf Wunsch des Auftraggebers die Lieferung vereinbart wird, gilt folgendes:
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das die Geschäftsräume der KALMS FLIGHTCASE GMBH verlassen hat. Soll die Lieferung auf Wunsch des Auftraggebers später als vereinbart erfolgen, so geht die Gefahr mit Beginn des Tages auf den Auftraggeber über, an dem die Lieferung erfolgen sollte.
2. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
3. Die von der KALMS FLIGHTCASE GMBH vertraglich geschuldete Leistung gilt als vom Auftraggeber mit der Lieferung als abgenommen, sofern der Auftragnehmer nicht bei der Lieferung bzw. Abnahme ausdrücklich erklärt, dass mit der Lieferung und der Entgegennahme nicht die Rechtsfolgen der Abnahme eintreten sollen.
§ 6
Gewährleistungsrechte des Kunden
1. Hat der Kaufgegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber erwarten kann, leistet die KALMS FLIGHTCASE GMBH grundsätzlich Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels. Sollte die Mängelbeseitigung im Rahmen des ersten Nacherfüllungsverlangens fehlgeschlagen sein, so hat die KALMS FLIGHTCASE GMBH nur noch einen Versuch zur Beseitigung des Mangels. Dann kann der Auftraggeber die Nacherfüllung in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Eine mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt die zweifache Nacherfüllung in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
2. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem sich aus § 5 ergebenen Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
§ 7
Haftungsbegrenzung
1. Schadensersatzansprüche sind, unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Die Haftungsbeschränkung in dem Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche, die durch ein arglistiges Verhaltens der KALMS FLIGHTCASE GMBH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für vertraglich garantierte Beschaffenheitsmerkmale.
3. Soweit die Haftung der KALMS FLIGHTCASE GMBH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der KALMS FLIGHTCASE GMBH.
§ 8
Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der KALMS FLIGHTCASE GMBH aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sie sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht ohne die Einwilligung der KALMS FLIGHTCASE GMBH verfügen.
2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber verpflichtet, auf den sich aus Absatz 1 ergebenden Eigentumsvorbehalt der KALMS FLIGHTCASE GMBH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen, damit die KALMS FLIGHTCASE GMBH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die der KALMS FLIGHTCASE GMBH in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die KALMS FLIGHTCASE GMBH ab. Der Auftraggeber ermächtigt die KALMS FLIGHTCASE GMBH unwiderruflich, die an die KALMS FLIGHTCASE GMBH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
I4. m Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die KALMS FLIGHTCASE GMBH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Auftraggeber ist dann zum Schadensersatz verpflichtet; er hat insbesondere die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis bzw. Herstellungskosten und Verkaufspreis als Schaden zu zahlen.
§9
Urheberrecht
Alle Arbeitsergebnisse, besondere Entwürfe, Reinzeichnungen und Planungen im Rahmen eines Vertragsangebots unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2UrhG erforderlichen Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Arbeitsergebnisse sind sowohl Zwischen-als auch Endergebnisse.
§10
Nutzungsrecht
Die eigene Verwendung der Arbeitsergebnisse oder eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Geschäftsführers. Für die Nutzung von Leistungen der Firma, die über den ursprünglichen vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist- unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung des Geschäftsführers erfordlich. Die Arbeitsergebnisse, Entwürfe, Reinzeichnungen und Dateien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Geschäftsführers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert/verwendet werden.
Für die Nutzung von Leistungen der Firma nach Ablauf des Vertrages oder der Zusammenarbeit, für welche die Firma konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - ebenfalls die Zustimmung des Geschäftsführers notwendig.
§ 11
Zahlung
1. Das Verkaufspersonal und das technische Personal ist zum Inkasso in bar berechtigt. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die KALMS FLIGHTCASE GMBH oder auf ein von dieser angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die KALMS FLIGHTCASE GMBH ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
3. Die KALMS FLIGHTCASE GMBH berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Aufraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die KALMS FLIGHTCASE GMBH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 12
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem als auch aus folgenden Vertragsverhältnissen ist Hannover. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
§ 13
Sonstiges
1. Sollte eine Bestimmung des von den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarung tritt zunächst eine den Willen der Parteien entsprechende, im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu bestimmende Regelung und wenn diese nicht zu ermitteln ist subsidiär die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
2. Es gilt für alle Absprachen die unbedingte Schriftformerfordernis. Von diesem kann nur auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung Abstand genommen werden.
§ 14
VERWENDUNG VON AUFNAHMEN
1. Der Kunde ist damit einverstanden,dass Aufnahmen von den angefertigten Produkten und Cases, sowie ausgeführtenDienstleistungen gemacht werden und diese von der Firma „Kalms Flightcase GmbH& Co.KG“ für Werbezwecke zur Veröffentlichung auf Instagram, den sozialenMedien und der Website bis auf Widerruf genutzt werden können.
2. Die Aufnahmen dürfen dabei bei derVerwendung auf den Social Media Plattformen Angaben zum Social Media Profil desKunden enthalten und Verlinkungen markieren.
3. Wünscht der Kunde dieses nicht, sokann der Auftraggeber dem in einer schriftlichen Vereinbarung widersprechen.